Informationen aus dem Jugendhilfeausschuss vom 01.02.2022

Liebe Elternbeiräte,

am Dienstag, 01.02.2022 fand die erste Sitzung des Jugendhilfeausschuss in diesem Jahr statt. Auf der Tagesordnung standen auch einigen Themen die für Euch und uns interessant sind.

Zum einen wurde (nur) für die städtischen Kitas eine Satzung über die Essensbeiträge verabschiedet. Bislang wurden die Beiträge auf privatrechtlicher Basis erhoben. Aus verwaltungsökonomischen Gründen will man die Beiträge ab dem neuen Kita Jahr zum 01.08.2022 in Form einer öffentlich-rechtlichen Gebühr per Satzung erheben. Die Verpflegungskosten selbst steigen dadurch nicht hat man uns versichert. Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen. Dadurch werden für alle städtischen Kitas die bestehenden Verträge über die Essensbeiträge gekündigt und dann neu abgeschlossen auf Basis der neuen Satzung. Also wundert euch nicht, wenn ihr in den nächsten Monaten hierzu Post erhaltet. Die Beiträge für das Essengeld betragen laut der Satzung 49 € mtl. U3 und 61 € mtl. Ü3.

Des Weiteren wurde die Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen angepasst. Hier wird zum Kita Jahr 2022/23 die erste beitragsfreie Stufe von 20.000 € auf 25.000 € angehoben. Troisdorfer Eltern zahlen damit erst ab einem bereinigten Bruttoeinkommen von 25.001 € Elternbeiträge. Zudem wird der Höchstbetrag für die Kindertagesbetreuung zukünftig erst ab einem bereinigten Bruttoeinkommen von 140.000 € statt wie bisher schon ab 120.000 € fällig. Dazu wurde eine neue Beitragsstufe eingezogen. Eine Übersicht über die ab 01.08.2022 geltenden Beiträge ist auch noch einmal als Anlage beigefügt.

Abschließend stand auch das Thema PCR Tests auf der Tagesordnung. Hierzu wurde zwar von der Verwaltung nur kurz über die Einführung informiert, wir hatten aber bereits vorab Fragen, die uns im Rahmen der Evaluation von euch erreicht hatten an das Jugendamt adressiert und auch angefragt wie der Ausblick ist (u.a. Kapazitäten des Labors). Dazu hat uns seitens der Stadt die Antwort erreicht, dass das bisherige System der PCR Pool-Test mit anschließenden Einzeltestungen beibehalten wird. Es ist nicht geplant direkt Rückstellproben zu entnehmen, da das Labor dies nicht anbieten kann und eine Umstellung zum jetzigen Zeitpunkt als nicht sinnvoll erachtet wird. Bisher werden die Testergebnisse zeitnah übermittelt. Eine Überbrückung mit Einzelbürgertests ist nicht angedacht. Sollten die Rahmenbedingen sich verändern und das Labor kapazitätsbedingt eine zeitnahe Auswertung nicht mehr gewährleisten, werden wir mit der Stadt andere Optionen prüfen.

Zu den Rückfragen hat man uns folgendes mitgeteilt:

  1. Frage: Könnten durch die Kitas Bescheinigungen erstellt werden, als Nachweis für die
    Teilnahme am Test und ein negatives Ergebnis (Hintergrund: einzelne Eltern benötigen wohl
    Nachweise für Sportvereine oder ähnliches)?

    Antwort: Bescheinigungen über die Testungen werden durch das Kitapersonal nicht ausgestellt, da diese Bescheinigungen lt. geltenden Verordnungen für Kinder vor dem Schuleintritt nicht erforderlich sind. Sie werden in Einzelfällen (Vereine und Schwimmbar) verlangt. Dies soll allerdings nicht dazu führen, dass das Kitapersonal zusätzlich belastet wird.
  2. Frage: Werden weiterhin Schnelltests zur Verfügung (z.B. für freiwillige Testung am Sonntag/Montag) gestellt und kann angeregt werden, dass Kinder, die am Testtag nicht in der Kita waren, einen Selbsttest machen, bevor Sie wieder in die Kita kommen?

    Antwort: Es werden keine zusätzlichen Selbsttests für freiwillige Testungen am Sonntag oder Montag zur Verfügung gestellt, da Troisdorf durch die Gesamtumstellung auf Lolli-Tests keine Schnelltests mehr durch das Land erhält. Für Kinder, die an einem PCR-Pool-Testtag nicht anwesend waren, gilt, dass sie sich im nächsten Pool wieder ganz normal mittesten lassen.
  3. Frage: Kann die Regelung wonach bei offenem oder teiloffenem Konzept nur die Gruppe in Quarantäne muss, deren Pool positiv war noch einmal überdacht werden, insbesondere bei Geschwisterkindern in beiden Gruppen?

    Antwort: Die momentane Regelung, dass nur die Gruppe in die Nachtestung geht, die einen positiven Pool-Test hatte, bleibt bestehen. Es spiel hierbei keine Rolle, ob am Nachmittag eine Vermischung der Testgruppen stattgefunden hat. Durch den Pool-Test und die anschließenden Einzeltestungen soll das infizierte Kind und / oder der infizierte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin herausgefiltert werden. Die übrigen „Kontaktpersonen“ der eigenen Gruppe und der übrigen Gruppen kommen dann wieder ganz normal in die Einrichtung und werden weiter betreut und weiter getestet. Sollte ein infiziertes Kita-Kind ein Geschwisterkind in einer anderen Gruppe haben, dann muss das nichtinfizierte Geschwisterkind als Kontaktperson der Hausgemeinschaft (nicht als Kontaktperson in der Kita) für 10 Tage in Quarantäne. Das Geschwisterkind kann sich dann nach 5 Tagen mittels Bürgertest freitesten und die Quarantäne so verkürzen.

So das soll es aber dann erstmal mit aktuellen Informationen von uns gewesen sein. Wir wünschen
euch allen einen guten Start in die Woche (hoffentlich ohne positive Pools).

Viele Grüße und bis bald
Euer JAEB Troisdorf

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