Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 18
Gemäß § 11 Absatz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) übt der JAEB bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen seine gesetzlichen Mitwirkungsrechte beim Jugendamt aus. Der JAEB ist die Interessenvertretung der Eltern und ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen. Der JAEB ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig. Er ist nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Der JAEB ist selbstlos tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke.
Die Aufgabe des JAEB ist es, die Interessen der Eltern mit Kindern in Kindertagesbetreuung des Jugendamtsbezirks sowie der Eltern, die einen Kindertagesbetreuungsplatz suchen, in Bezug auf die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, auf Jugendamtsebene zu vertreten. Dabei sind auch die besonderen Interessen von Kindern mit oder mit drohenden Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Zu den Aufgaben des JAEB gehören insbesondere:
- die Interessen der Kinder und der Elternschaft gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, der Verwaltung, der Politik sowie sonstigen Einrichtungen und Gremien auf der Jugendamtsebene zu vertreten und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Einrichtungen und Trägern zu fördern
- die Arbeit der Elternbeiräte auf kommunaler Ebene zu unterstützen
- Eltern und Elternbeiräte fachlich zu informieren
- den Elternbeiräten einen kommunalen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen und
- die Vertretung der Eltern in politischen Gremien (insb. Jugendhilfeausschuss)
Der JAEB hält im Rahmen seiner übergreifenden Aufgaben Kontakt zu den kommunalen Elternbeiräten, zu Trägern von Kindertageseinrichtungen, den zuständigen Behörden, Institutionen und Verbänden sowie Parteien, um die Verwirklichung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages der Kindertagesbetreuung zu fördern.